Guten Morgen zusammen,
bei der Ermittlung der äquivalenten Branddauer einer Werkstatt habe ich festgestellt, dass ich die wenigen vorhandenen Fensterflächen mit Isolierglas zu 100% anrechnen darf und somit auf die in der Industriebaurichtline geforderten 5% Wärmeabzug komme.
Des Bauherren Freud, des Brandschützers Leid. Ist eine äquivalente Branddauer von mehr als 90 Minuten, in diesem Falle sind es nahezu 180 min eigentlich noch vertretbar?
Über ihre Meinungen bin ich gespannt